Bevor Fatima vor acht Monaten nach Deutschland gekommen ist, lebte und arbeitete die junge Frau im Irak. Im Alter von 15 Jahren erkrankte sie an Rheuma. Hier in Deutschland erhält die Asylbewerberin erst dann ärztliche Versorgung, wenn sie bereits unter akuten Schmerzen leidet. Für einen Arztbesuch muss sie bei der zuständigen Behörde, dem Sozialamt, einen Antrag auf einen Behandlungsschein stellen. Verschreibt die Hausärztin ihr Medikamente zur Linderung ihrer Beschwerden, oder überweist sie an eine Fachärztin oder Facharzt aus, muss das Sozialamt diese Behandlung wiederum vorher genehmigen. Fatima sagt, dass sie jedes Mal Angst davor hat, keinen Schein zu erhalten.
Foto © Jacqueline Warth