Maxi hat ihr Masterstudium gerade abgeschlossen, als sie von einem auf den anderen Moment ihre linke Körperhälfte nicht mehr spürt. Diagnose: Ein schwerer Schlaganfall. Wie durch ein Wunder überlebt die damals 28-Jährige, jedoch mit anhaltenden Mobilitätseinschränkungen. Ihre neue Stelle in einem Unternehmen kann sie nicht wie geplant antreten, und lebt von ihren Ersparnissen. In ihrer Situation kommt Maxi ihrer Post nicht hinterher. Nach einiger Zeit teilt die Krankenkasse mit, dass sie den höchsten Beitrag zahlen muss. Rund 760 Euro monatlich. Die Beiträge kann Maxi nicht bezahlen. Sie hat große Sorge, erneut zu erkranken, weil ihr Anspruch auf medizinische Behandlungen durch ihre Beitragsschulden noch begrenzt ist – „Ruhen des Leistungsanspruchs“, so nannte es die Krankenkasse in einem Brief.
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