Thomas (57) war lange Jahre selbstständig als Elektrotechniker. Sein Betrieb lief gut, bis er eines Tages an Krebs erkrankte. Damit verbunden war eine langwierige Behandlung. Damit war klar, dass er seinen Betrieb aufgeben musste. Schnell schrumpften seine Ersparnisse und die Beiträge seiner privaten Krankenversicherung waren Hürden, die er nicht mehr nehmen konnte. Nun wurde Thomas im Notlagentarif seiner privaten Krankenkasse eingestuft. Im Notlagentarif erstattet seine Krankenkasse die Behandlungskosten bis auf weiteres nur noch für stark eingeschränkte medizinische Versorgung. In seinen alten Tarif kann Thomas erst wieder wechseln, wenn er alle offenen Versicherungsbeiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt hat. Selbst wenn er seine Schulden inzwischen fast vollständig beglichen hat, fragt er sich, wie er die hohen Beiträge für die private Krankenversicherung in seiner Lage langfristig aufbringen soll.
Denn, wie viele andere Selbstständige, hat Thomas keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet gleichzeitig für ihn, dass er keine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit erhalten kann, um seine Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Auch ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Option für Thomas. Dafür müsste er als Selbstständiger ganz bestimmte Bedingungen erfüllen. Thomas müsste etwa eine feste Anstellung finden. Doch auch nach erfolgreicher Therapie ist die Jobsuche schwierig. Hinzu kommt, dass er in seinem Alter kaum noch Chancen hat, zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum 55. Lebensjahr.
Foto © Milena Kriegsmann-Rabe